Vorangsregelung, Vorangsstellung? BEM oder Präventionsverfahren (BEM)

JS, Land Brandenburg, Thursday, 03.12.2015, 11:25 (vor 3073 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,


ich habe schon sehr viel über BEM und Prävention gelesen, jedoch keine eindeutige Anwort gefunden.

Wenn ein SbM ein angebotenes BEM nach längerer Krankheit (insg. mind. 6 Wochen pro Jahr) ablehnt, wäre dann ein Prävemtionsverfahren als Folge zwingend indiziert?

Meine Frage ist dahingehend zu verstehen, dass ein BEM ja eine Freiwilligkeit des MA voraussetzt, und ein Präventionsverfahren (84 Abs. 1 SGB IX) unter Beteiligung der SBV, BR und Integrationsamt im Zweifel auf ohne das Einverständis des "Betroffenen SbM" angeregt und durchgeführt werden kann, um behinderungsbedingte Schwierigkeiten im Beschäftigungsverhältnis erkennen zu können und um das Beschäftigungsverhältnis langfristig zu sichern..

Gibt hierfür eine Regelung (Vorangsprinzip)? Oder wird ein angebotenes BEM nach Ablehnung des MA (und gleichzeitiger Beteiligung des IA) verwaltungsrechtlich automatisch seitens des Integrationsamtes als Präventionsverfahren gewertet/umgedeutet?

Dies zum Beispiel für den fiktiven Fall, dass der MA den Kontakt auch zur SBV oder dem BR nicht wünscht.

Vielen Dank für Eure Anworten.

JS


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