Kind mit Schwerbehinderung - Sonnabendarbeit? (Allgemeines)
Hallo,
gewissermaßen geht es um eine "Übertragung" des § 124 SGB IX auf den Arbeitnehmer.
Nein ist nicht möglich.
PS: Beim nächsten mal doch gleich so schreiben, dann ist es klarer
Weiter, die SBV ist nur für Beschäftigten und ggf schwerbehinderte Bewerber zuständig. Nicht für scherbehinderte Angehörige. Alle andere fallen in die Zuständigkeit des BR.
Der könnte hier ggf. bei der Dienstplangestallung dieses berücksichtigen. Weiter reicht es ja, wenn ggf ein Elternteil das Kind beaufsichtigen kann wenn es notwendig ist.
Auch ist Schwerbehinderung bzw der Grund hierfür nicht immer gleich. Auch was ggf die Betreuung betrifft.