Aufbewahrung BEM med.Daten (BEM)
unsere AG hat die Initiative ergriffen, will endlich ein BEM einführen. AG / BR / SBV haben sich zusammengesetzt um BEM auszuarbeiten. Mit der(v.AN) zu unterschreibenden Datenschutzerklärung bin ich (SBV) nicht einverstanden mit dem Hinweis:
"mir ist bekannt, dass meine Daten nach Abschluss des BEM-Verfahrens vom AG solange aufbewahrt werden, wie sie für das Beschäftigungsverhältnis noch erforderlich sind"
würde u.A. bedeuten . bis zum Verlassen der Firma !!??
Gibt es Vorschriften od. Empfehlungen wie lange Daten, besonders gesundheitsbezogene Daten aufgehoben werden müssen / sollten -- was ist sinnvoll und angemessen ??
ich hoffe auf einige Hinweise / eure Erfahrungen (haben bald Besprechung)
gruß Jorgo
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mfg
Georg