Aufbewahrung BEM med.Daten (BEM)
hallo,
Du solltest aber beachten, daß du für Deine sbM eine separate Integrationsvereinbarung abschließen solltest, in der dann auch spezielle Regelungen zum BEM gem. § 83 Abs. 2a Nr. 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__83.html
vereinbart werden sollten, die die Regelungen des § 84 Abs. 1 SGB IX aufgreifen.
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&Tschüß
Wolfgang