Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein? (Allgemeines)
Hallo Hans-Peter,
also ist das, was im Impressum dieser Stiftung steht:
"Die Stiftung ... ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts im Sinne des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 4. April 1966 (GVB1. S. 77)."
egal oder nicht richtig?
Da steht ja was von bürgerlich und nicht öffentlich.
Gruß
Salud