Kann eine Stiftung ein AG im ÖD sein? (Allgemeines)
Hallo,
aber auch folgendes beachten.
Die Stiftung bürgerlichen Rechts
Zivil-, öffentlich- und steuerrechtliche Grundlagen
III. (Öffentliches) Stiftungsaufsichtsrecht
Abweichend von den vorstehenden Grundsätzen kann der Stifter allerdings auch anordnen, dass die Stiftung durch eine öffentliche Behörde verwaltet wird. Dann gelten die für die Verwaltungsführung der Behörde maßgeblichen Vorschriften des öffentlichen Rechts.
Quelle: