Übergangsmandat (Gesamt-Konzern-SBV)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.01.2016, 07:49 (vor 3047 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

grundsätzlich kann sich ein AG natürlich über gesetzliche Ansprüche hinaus selbst binden.

In wie weit das im Rahmen eines Interessenausgleiches möglich ist oder ob eine andere belastbare Form notwendig ist, kann ich allerdings schwer beurteilen.
Du solltest daher mE darauf achten, daß Du ggfs. nicht nur für die Inhalte, sondern auch für die rechtlich belastbare Form der Vereinbarung kompetenten Rechtsrat einholst.

Im Übrigen gehe ich nach Deiner Schilderung davon aus, daß der geschilderte Betriebsübergang innerhalb des weiterhin bestehenden Konzerns stattfindet (sonst wird es evtl. komplizierter).

--
&Tschüß

Wolfgang


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