Übergangsmandat (Gesamt-Konzern-SBV)

Cebulon, Wednesday, 13.01.2016, 15:39 (vor 3047 Tagen) @ Paul

Sie hat ja genaugenommen vorher ihr Amt verloren?

Richtig!

Kann alternativ in dem abzuschließenden Interessenausgleich ein Übergangsmandat für die übergegangene SBV vereinbart werden, die dann das Amt bis zu den Neuwahlen weiterführt?

Nein, das wäre null und nichtig!

Ich hatte mir nur die Frage gestellt ob eine mittels IA mit Übergangsmandat versehene Person z.B. bei Integrationsamt zu Stellungsnahmen berechtigt ist.

Nein, kein SBV-Übergangsmandat. Auch nicht analog dem BetrVG, wenn und solange es eine KSBV als gesetzliche SBV-Ersatzvertretung gibt. Da besteht hier überhaupt kein Bedarf für ein SBV-Übergangsmandat. Nicht auf der örtlichen Betriebsebene bzw. nicht auf der Unternehmensebene. Da kann wahlrechtlich auch kein Übergangsmandat vereinbart werden - mit niemandem, auch nicht mittels Integrationsamt. Das ist rechtlich von vorn herein alles ausgeschlossen kraft Gesetzes!!

Gruß,
Cebulon!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion