Übergangsmandat (Gesamt-Konzern-SBV)

Paul, Hamburg, Wednesday, 13.01.2016, 09:16 (vor 3048 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Einschätzung. Ja, es bleibt im Konzern und ich bin ja im Zweifelsfall als K-SBV zuständig. Ich hatte mir nur die Frage gestellt ob eine mittels IA mit Übergangsmandat versehene Person z.B. bei Integrationsamt zu Stellungsnahmen berechtigt ist.
Werde dies aber auch mit dem begleitenden RA besprechen.
Paul


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