Arbeitszeitgesetz (Umgang mit Arbeitgeber)

ninifee, NRW, Tuesday, 19.01.2016, 13:10 (vor 3043 Tagen)

Hallo,

habe ein Problem. Ich bin SBV und PR-Mitglied und arbeite sechs Stunden täglich. Es ist jetzt einige Male vorgekommen, dass ich aufgrund von ungeplanten SBV-Gesprächen meine Arbeitszeit über die sechs Stunden ging (drei-viermal) . Ich musste dann immer beantragen, dass ich aufgrund von SBV-Tätigkeiten länger arbeiten musste und um Zeigutschrift bitten. Aufgrund einer Dienstbesprechung der Hausmeister bin ich später also um 9.35 Uhr zur Arbeit gegangen. Ab 10 Uhr war die die Weihnachtsfeier und ab 14.00 Uhr begann die Dienstbesprechung. Ich bin gleich nach der Dienstbesprechung in die Personalabeteilung gegangen und habe mitgeteilt, dass ich zwar später gekommen bin aber ich die sechs Stunden überschritten habe, weil die Dienstbesprechung länger gedauert hat. Teilgenommen habe ich übrigens als Personalratsmitglied. Das Personalamt hat mir die Zeit nicht gutgeschrieben. Ich habe einen Brief des Bürgermeisters erhalten in dem er es ablehnt, mir die Zeiten in zukunft gutzuschreiben und den offenen Antrag auch ablehnt. Er kann es nicht glauben, dass ich wegen der SBV Tätigkeit länger arbeiten muss und ich solle dann eben später anfangen (was ich ja getan habe). Er beruft sich auf das Arbeitszeitgesetz. Ich habe gehört, dass ehrenamtliche Tätigkeiten nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Kann mir einer weiterhelfen?

Übrigens habe ich der Personalabteilung auch mitgeteilt, dass ich wenn ich deshal später anfangen soll, meine eigentliche Arbeit liegen bleibt, daher fange ich zur normalen Zeit an und hänge die Beratung etc. hinten an.


Viele Grüße


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