Teilnahmerrecht bisher nur Antrag auf Gleichstellung (Versammlung)

WoBi, Tuesday, 02.02.2016, 08:56 (vor 3014 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

im Entwurf wird für den Teil der SBVen die im Bereich der Gültigkeit des Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) tätig sind, ein Übergangsmandat in Anlehnung an § 21a BetrVG geplant. Nur das Restmandat nach § 21b BetrVG ist nicht im Text vorgeschlagen. Sollen Schwerbehinderte im Falle eines Betriebsuntergangs zukünftig ohne spezifische Interessensvertretung dastehen?

Hier wird etwas "reformiert", was die aktuelle Situation der Zuständigkeit bei Betriebsabspaltungen, Betriebsverlagerungen u.s.w. verschlechtert, in dem nur ein Teil in das SGB IX aufgenommen wird. Wer A sagt, sollte B berücksichtigen.

Auch wenn mein Beitrag mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun hat, sollten wir den Entwurf aus Dezember 2015 diskutieren. Ggf. in einer eigenen Frage?

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Gruß
Wolfgang


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