Automatisierung verhindern (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 28.04.2016, 16:52 (vor 2920 Tagen) @ Sando

Hallo Sando,
der Fortschritt kann schwer aufgehalten werden. Doch laut Profil / Antworten ist ein BR vorhanden und du selbst Gremiumsmitglied bzw. als SBV teilnahmeberechtigt. Im BetrVG gibt es den § 111 und folgende, die sich mit Betriebsänderungen beschäftigen. Es sind Voraussetzungen zu beachten bzw. zu prüfen ggf. mit Rechtsbeistand. Ist aber Aufgabe vom BR und nicht der SBV. Wenn dieses bei euch zur Anwendung kommt, liegt jede Menge Arbeit (z.B. Interessensausgleich / Sozialplan) für den BR und die SBV vor euch.
Weiter ist der Themenkomplex Qualifizierung / Weiterbildung in Verbindung mit § 81 BetrVG durch den BR incl. §§96 ff. BetrVG zu berücksichtigen bzw. die betroffen Personen auf ihre Ansprüche hinzuweisen. Qualifizierung ist ein SBV-Thema durch § 81 Abs. 4 SGB IX. In beiden Gesetzeswerken ist es der § 81.

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Gruß
Wolfgang


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