Erneute Einladung nach neu arfgetretenen Krankheitstagen (BEM)
Hallo, vielen Dank für die Rückmeldungen. Das war auch meine Auffassung, mit dem Hinweis auf das Urteil vom LAG Schleswig-Holstein, sollte ich unseren Personalchef hoffentlich überzeugen können. Ansonsten werde ich mit dem Betriebsrat auf die Einleitung eines neuen BEM-Verfahrens drängen (nach §84 Abs. 2 Satz6 und 7)