Mitwirkung der Schwerbehindertenvertretung Interessenausgleich (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.06.2016, 21:04 (vor 2864 Tagen) @ Peter01

Hallo,

Du hast es bisher offensichtlich versäumt, Dich ggü. dem AG als GSBV gem. § 97 Abs. 1 Nr. 2 zu erklären. Das solltest Du nun unbedingt tun.

Der GBR ist völlig unabhängig in der Organisation seiner Arbeit und zB der Benennung von Verhandlungskommissionen.Er hat keine Pflicht, Dich zu beteiligen.

§ 95 Abs. 2 gilt auch uneingeschränkt bei Betriebsänderungen und Sozialplänen. Dieses Recht mußt Du einfordern. Wenn Dich der GBR nicht an den Verhandlungen beteiligt, muß der AG halt bei Dir als GSBV "Ehrenrunden" drehen, um Dich umfassend zu informieren. Du kannst auch den AG darauf hinweisen, daß er frühzeitig das IA zu beteiligen hat oder aber das IA selbst informieren und hinzuziehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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