Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (Allgemeines)

stefanmann, Essen, Friday, 30.09.2016, 10:14 (vor 2766 Tagen) @ karl

Hallo Karl,

die SBV hat kein Recht die gesamten Sitzungsprotokolle zu erhalten, nur auszugsweise bei Berührung in SBV Angelegenheiten. Wohl aber hast du das Einsichtsrecht, das kann dir also der BRV nicht verweigern.
Weiter hat die SBV das Recht an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen, daher muss sie vom BRV eingeladen werden. Die Einladung muss übrigens immer mit TOP erfolgen.
Die ist auch unter A-Z hier in dieser guten Website ersichtlich.

Offensichtlich wirst du dann, falls Schwerbehinderte betroffen sind, die weiteren Beschlüsse des BR aussetzen müssen.

Am besten redest du mit dem BRV und/oder BR (und wohl auch mit dem GF) nochmal darüber, dass sie mehrfach gegen Gesetze verstoßen.

Auch ich hatte zu Anfang meiner Amtszeit mal einen Beschluss ausgesetzt, weil man meiner Bitte nicht nachgekommen ist in den Stellenausschreibungen einen Satz hinzuzufügen: Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, deren Integration uns ein besonderes Anliegen ist.
Die HR hat mich dann zu einem Gespräch gebeten, hier habe ich dann sachlich alles erklärt, warum ich den Beschluss ausgesetzt habe. Heute hören sie vermehrt auf mich...;-)

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Gruß stefanmann


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