SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei (Allgemeines)
Hallo Alex,
diese Antwort findest du nach § 95 Abs. 6 Satz 2 im geltenden Personalvertretungsgesetz oder im Betriebsverfassungsgesetz.
"Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung."
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MfG
Williniesky