SBV-Versammlung - Wo & wie lange darf der Arbeitgeberbeauftragte dabei sei (Allgemeines)

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 04.11.2016, 10:55 (vor 2742 Tagen) @ Axelfrischmilch

Hallo Alex,
diese Antwort findest du nach § 95 Abs. 6 Satz 2 im geltenden Personalvertretungsgesetz oder im Betriebsverfassungsgesetz.

"Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung."

--
MfG
Williniesky


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