während Arbeitsunfähig (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 04.11.2016, 13:31 (vor 2730 Tagen) @ ciralifan

Jeder Erkrankte darf all das tun, was sein behandelnder Arzt nicht explizit ausschliesst.Wenn der die Teilnahme am Chorbesuch nicht ausschloss....
Die Teilnahme am Sozialen Leben kann u.U. sogar förderlich für die Genesung sein.
Wenn hier euer AG mal nicht weit übers Ziel schoss.

Hallo, ja so ist es!

Zum Amtsarzt kann der AG in den seltensten Fällen einen erkrankten MA zwingen, nur die Krankenkasse über den medizinischen Dienst. Hier müssen aber berechtigte Zweifel zur Erkrankung vorliegen.
Im schlimmsten Falle rate dem Betroffenen sich anwaltlich beraten zu lassen.

Vorsicht, wir sind hier im Dienstrecht, nicht im Arbeitsrecht.

Ach ja, natürlich hat der AG den Fehler begangen und die SBV nicht umgehend unterrichtet.

Das stimmt natürlich.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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