Abtragunsende Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)
Hallo,
aus betriebsbedingten Gründen darf grundsätzlich kein Verfall von Urlaub erfolgen. Ggf MUSS der AG dann diesen LÄNGER übertragen. Erfolgt dieses nicht, hat der AN Anspruch auf Ersatzurlaub.
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http://www.associatenet.de/index.php
http://www.ra-kotz.de/ersatzurlaubsanspruch_schadensersatzpflicht_arbeitgeber.htm