Arbeitsplatzwechsel (BEM)
Hallo,
Anspruch auf die Personalplanung (und zukünftig auch die Beteiligung an der Fortschreibung) besteht aufgrund § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html
Ob man das dem AG gleich "um die Ohren haut" oder aber erst mal in aller Freundlichkeit diese anfordert, hängt davon ab, ob sich der AG bisher gegenüber der SBV kooperativ verhalten hat.
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&Tschüß
Wolfgang