Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?) (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.12.2016, 07:52 (vor 2690 Tagen) @ jp

Hallo,

in welchem Umfang Du eine Bürokraft beschäftigen willst, hängt erst mal allein von Deiner Arbeitsorganisation ab.

Allerdings solltest Du dabei beachten, daß natürlich der Arbeitsaufwand, den Du an eine Bürokraft delegierst, von Deinem persönlichen Aufwand als SBV abgezogen werden kann, wenn Du (lt. Deiner ViKa) noch keinen Anspruch auf Vollfreistellung hast.

Ich habe auch schon darüber nachgedacht, halte es aber unter dem Strich derzeit für sinnvoller, meine beiden Stellis stärker heranzuziehen und in die Arbeit zu integrieren.

--
&Tschüß

Wolfgang


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