Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?) (Allgemeines)

jp, Bayern, Tuesday, 13.12.2016, 21:20 (vor 2691 Tagen)

Bürokraft für SBV (BTHG) (in welchem Umfang?)

Hallo zusammen,

da der Bundesrat-Ausschuss dem Bundesrat empfiehlt dem BTHG zuzustimmen, :-)
gehe ich mal davon aus dass der Bundesrat am 16.12.2016 dem BTHG zustimmt.

Unter anderem hat die SBV Anspruch auf eine Bürokraft in angemessenem Umfang um die gestiegenen Anforderungen bewerkstelligen zu können.

Welcher Umfang ist angemessen?
Wird es hier eine ähnliche Überschlagsrechnung (Grundbedarf, Anzahl der Schwerbehinderten und Gleichgestellten, Anzahl der Betriebsteile, sonstige Aufgaben der SBV, … http://www.schwbv.de/freistellung.html geben wie bei der Freistellungsberechnung für die SBV?

In welchem Umfang kann eine Bürokraft beansprucht werden?

Vielen Dank & Beste Grüße
jp

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jp


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