Krankenkassen müssen Betriebskosten für elektrische Hilfsmittel tragen (Allgemeines)

Monica99, Monday, 02.01.2017, 11:12 (vor 2671 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

zu den von der KK zu übernehmenden Kosten zählen bei CPAP Gräten auch die Kosten für das hier zum Betrieb (sofern ein Luftbefeuchter am CPAP-Gerät) benötigt wird auch die Kosten des hierzu notwendigen destillierten Wasser.


Fazit: Also alle zu Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Kosten muss die KK übernehmen, nicht nur Stromkosten. Damit auch die Wartungskosten. Wobei bei Wartungskosten ggf ein Eigenbehalt geleistet werden muss.

--
mfg Monica


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