Krankenkassen müssen Betriebskosten für elektrische Hilfsmittel tragen (Allgemeines)
Hallo,
zu den von der KK zu übernehmenden Kosten zählen bei CPAP Gräten auch die Kosten für das hier zum Betrieb (sofern ein Luftbefeuchter am CPAP-Gerät) benötigt wird auch die Kosten des hierzu notwendigen destillierten Wasser.
Fazit: Also alle zu Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Kosten muss die KK übernehmen, nicht nur Stromkosten. Damit auch die Wartungskosten. Wobei bei Wartungskosten ggf ein Eigenbehalt geleistet werden muss.
--
mfg Monica