Parkplatz - Räumung (Allgemeines)
Hallo,
Auszug einer Webseite:
Was Firmen bei der Vergabe von Parkplätzen an ihre Mitarbeiter beachten müssen
Außerdem muss der Arbeitgeber für die Sicherheit auf dem Parkplatz sorgen. Auch auf Firmenparkplätzen bestehen die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten, wie ausreichende Beleuchtung und Streupflicht im Winter. Der Arbeitgeber haftet aber in der Regel nicht für Personenschäden von Mitarbeitern, die als Arbeitsunfälle zu werten sind. Wenn z.B. ein Mitarbeiter auf dem Parkplatz auf Glatteis ausrutscht, muss der Arbeitgeber ihm dafür kein Schmerzensgeld zahlen, solange dem Arbeitgeber weder grober Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Vielmehr muss dafür die Berufsgenossenschaft aufkommen (LAG Rheinland-Pfalz, Az. 3 Sa 272/12).
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Wie Sie Ihre Mitarbeiter vor Schaden an Leib und Leben bewahren
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mfg Monica