Parkplatz - Räumung (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 12.01.2017, 17:10 (vor 2661 Tagen) @ karl

Hallo,


Auszug einer Webseite:
Was Firmen bei der Vergabe von Parkplätzen an ihre Mitarbeiter beachten müssen

Außer­dem muss der Ar­beit­ge­ber für die Sicher­heit auf dem Park­platz sor­gen. Auch auf Fir­men­park­plätzen beste­hen die all­ge­mei­nen Verkehrs­sicherungspflicht­en, wie aus­reichende Beleuch­tung und Stre­upflicht im Win­ter. Der Ar­beit­ge­ber haftet aber in der Regel nicht für Per­so­n­en­schä­den von Mi­tar­beit­ern, die als Ar­beit­sun­fälle zu werten sind. Wenn z.B. ein Mi­tar­beit­er auf dem Park­platz auf Glat­teis aus­rutscht, muss der Ar­beit­ge­ber ihm dafür kein Sch­merzens­geld zahlen, solange dem Ar­beit­ge­ber wed­er grober Vor­satz noch Fahr­läs­sigkeit vorzuw­er­fen sind. Vielmehr muss dafür die Berufsgenossen­schaft aufkom­men (LAG Rhein­land-Pfalz, Az. 3 Sa 272/12).


weiter hier lesen:
Wie Sie Ihre Mitarbeiter vor Schaden an Leib und Leben bewahren

--
mfg Monica


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