Einladungspflicht desSchwb Bewerbers? Ausschreibung erst intern, dann exten (Allgemeines)

Uli21764, Lünen, Tuesday, 17.01.2017, 10:42 (vor 2661 Tagen) @ Hendrik1

Die Situation hat sich gerade entspannt und gelöst. Der Kollege nimmt an dem Auswahlgespräch teil und hat nun - wie die anderen eingeladenen Kandidaten auch - zumindest die Möglichkeit, sich dem Wettbewerb zu stellen. Das ist genau das, was gewollt war. Also alles OK soweit. Der Fall ist aus meiner Sicht damit erst mal abgeschlossen. Ggfls. berichte ich weiter...


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