Beauftragter des Arbeitgebers u. Schwerbehindertenvertreter in einer Person (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Monday, 06.02.2017, 12:55 (vor 2648 Tagen) @ Hilmar

Besteht hier nicht ein kolossaler Interessenkonflikt?

Hallo, das ist definitiv ausgeschlossen. Beides geht wahlrechtlich nicht!! Auch BR/PR und Beauftragter des Arbeitgebers ist gleichfalls ausgeschlossen. Habe ich schon mehrfach so gelesen. Haben auch Gerichte so entschieden.

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion