Beauftragter des Arbeitgebers u. Schwerbehindertenvertreter in einer Person (Umgang mit Arbeitgeber)
Besteht hier nicht ein kolossaler Interessenkonflikt?
Hallo, das ist definitiv ausgeschlossen. Beides geht wahlrechtlich nicht!! Auch BR/PR und Beauftragter des Arbeitgebers ist gleichfalls ausgeschlossen. Habe ich schon mehrfach so gelesen. Haben auch Gerichte so entschieden.
Gruß,
Cebulon