Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 08.02.2017, 12:16 (vor 2635 Tagen) @ motoraddiver

Hallo,

hier ist der BT in der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb) und MUSS in einer BV zu diesem Thema/ Sachverhalt festhalten, dass ALLE AN die jeweils im Einzelfall für ihrer jeweilige Tätigkeit NOTWENDIGE sprachliche Fortbildung (also Englischkurs) bekommen. Die hier jeweils Notwendige Fortbildung ist abhängig von den ggf vorhandenen Englischkenntnissen und den für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Englischkenntnissen.

So müssen zB wohl System-Administratoren weitergehende Englischkenntnisse haben, da sie auch Systemunterlagen lesen und verstehen müssen. wie der Mitarbeiter im Büro der dort "nur" Windowsanwendungen nutzen muss.

Es macht dann hier in meiner Sicht keinen Unterschied ob es sich um Schwerbehinderte oder Nichtbehinderte handelt.

--
mfg Monica


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