GdB bei Schwerhörigkeit (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 11.02.2017, 13:25 (vor 2643 Tagen) @ Kasimir

Einen schönen guten Morgen

Hallo,


Grund: Das Versorgungsamt im Saarland mißt bei der Beurteilung nur mit eingesetzten Hörgeräten.

dann sollte man mal diesem Versorgungsamt den einleitenden Satz zu Teil B5 der VG zur Kenntnis geben, nachdem sich der GdB ausschließlich nach den Meßergebnissen ohne Hörhilfen bestimmt.

Dann nämlich ist das erst mal ohne Vorliegen besonderer Umstände bei der Auswertung des Tonaudiogramms eine reine und relativ einfache Rechenaufgabe anhand der vorgegebenen Werte der Tabelle 5.2.2, deren aufsummierte Werte für jedes Ohr dann anhand der Tabelle 5.2.4 in Schwerhörigkeitsgrade und dann in den GdB umgerechnet werden.

Ggfs. müssen dann noch die für einen Laien schwieriger zu berechnenden Werte der Tabelle 5.2.1 berechnet werden. Ist der Grad der Schwerhörigkeit nach 5.2.1 und 5.2.2 deutlich unterschiedlich, zählt der höhere Grad.

--
&Tschüß

Wolfgang


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