Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig (Wahlen)

schulzen, Dresden, Tuesday, 16.05.2017, 09:00 (vor 2537 Tagen)

unsere jetzige Sprecherin scheidet im Juni aus (Ruhephase ATZ). Die bisherige 1.Stellvertreterin hat mit sofortiger Wirkung ihr Amt niedergelegt. Nun gehen wir in die Sommermonate/Urlaubszeit. Wie schnell muss ich dann als "neue SBV" die Wahlen einleiten sprich den Wahlvorstand bestellen? Wäre es auch möglich das erst im Oktober zu machen um dann selber ebenfalls zurückzutreten und damit Neuwahlen komplett einzuleiten um sich somit die Wahlen im nächsten Jahr sparen zu können?

Kerstin


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