Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 16.05.2017, 10:17 (vor 2537 Tagen) @ schulzen

Moin Moin Kerstin,

mir fehlen wesentliche Infos.
Bist Du die letzte Stellvertreterin, oder gibt es weitere?
Wenn es weitere gibt und Du als 2. Stellvertreterin nachrückst, rücken die weiteren nur auf und Wahlen sind nicht notwendig.
Gibt es keine weiteren Stellvertreter/innen mehr, müssten spätestens nach dem Juni neue Stellvertreter/innen gewählt werden. Ob es Sinn macht, dies hinauszuzögern, ist die Frage.
Klar ist, man erspart sich bei einer Wahl ab Oktober einen weiteren Wahlvorgang 1 Jahr später. Nebenbei, dadurch das der Wahlvorstand gefunden werden muss, dieser geschult werden sollte, damit bei der Wahl keine Formfehler passieren, dann die Fristen vom Wahlausschreiben bis zur Wahl einzuhalten sind, verzögert sich beim formellen Wahlverfahren der Vorgang bis zum Wahltermin sowieso bis September, daher wäre ein Wahlzeitpunkt ab Oktober für mich kein Problem. Beim einfachen Wahlverfahren (unter 50 Schwerbehinderte, keine größere räumliche Trennung der Betriebe) sind die Fristen etwas kürzer.

Du riskierst mit dem Rücktritt aber auch, dass andere gegen dich antreten und Du nicht wiedergewählt wirst. Wenn Du als 2. Stellvertreterin bislang wenig in Erscheinung getreten bist, hast Du unter Umständen keinen hohen Bekanntheitsgrad unter den Schwerbehinderten. In diesem Fall würde ich lieber 2 Wahlen in Kauf nehmen, um dann durch die Arbeit im kommenden Jahr und die damit verbundene bessere Akzeptanz unter den Schwerbehinderten eine höhere Chance der Wiederwahl zu haben.

Daher musst Du die Entscheidung treffen, was für Dich der bessere Weg ist.

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion