Nachwahl Stellv. wie schnell notwendig (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 16.05.2017, 10:10 (vor 2537 Tagen) @ schulzen

unsere jetzige Sprecherin scheidet im Juni aus (Ruhephase ATZ). Die bisherige 1.Stellvertreterin hat mit sofortiger Wirkung ihr Amt niedergelegt. Nun gehen wir in die Sommermonate/Urlaubszeit. Wie schnell muss ich dann als "neue SBV" die Wahlen einleiten sprich den Wahlvorstand bestellen? Wäre es auch möglich das erst im Oktober zu machen um dann selber ebenfalls zurückzutreten und damit Neuwahlen komplett einzuleiten um sich somit die Wahlen im nächsten Jahr sparen zu können?

Kerstin

Hallo kerstin,
schau mal hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__17.html

Ich glaube nicht, das mit dem Abwarten bis Oktober die gesetzliche Forderung nach "unverzüglich" erfüllt ist.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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