Sitzung der SBV'en (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 07.06.2017, 14:08 (vor 2516 Tagen) @ okonzelmann

WoBi ist zuzustimmen: Ebenso wie sich die Funktion des Beauftragten des Arbeitgebers und das Amt der SchwbV ausschließen laut ständiger Rechtsprechung und Literatur (BIH-Wahlbroschüre, S. 28), genauso schließen sich generell die Funktion des Beauftragten des Arbeitgebers (§ 98 SGB IX) und das Amt des PR kraft Gesetzes aus wegen Interessenkollision.

Gruß,
Cebulon


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