Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 09.07.2017, 18:47 (vor 2494 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,

1.
Der AG hat sämtliche Verfahrenskosten zu tragen, auch dann wie die SBV ganz oder teilweise vor Gericht unterliegt, solange das Verfahren nicht offensichtlich rechtsmißbräuchlich war.
Ein guter (Fach-) Anwalt wird Dich ausführlich beraten und Dich auch bei allen Verfahrensschritten ggü. Deinem Arbeitgeber unterstützen.

2.
Eine HSBV ist wie jede Stufenvertretung keine "Vorgesetzte" der örtlichen SBV und kann weder in die Entscheidungen der örtlichen SBV noch des örtlichen AGs rechtlich eingreifen, solange es keinen Sachverhalt betrifft, für den die Stufenvertretung zuständig ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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