Arbeitsgerichtskosten Öffentl. Dienst (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 18.07.2017, 13:28 (vor 2474 Tagen) @ SGBFreak

Hallo,
wenn es zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht wegen Streitigkeiten zwischen SBV und AG kommt, muss der AG alle Gerichts-Kosten tragen?

Ja, sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich unsinnig ist.

Welche anderen Kosten und Auslagen der SBV hat der AG noch zu tragen, z.B. Fahrkosten zum Anwalt, Arbeitsstunden die für Telefonate oder Schriftverkehr in diesem Zusammenhang der SBV anfallen ect ...?

Das gehört alles zur Amtstätigkeit der SBV. Fahrkosten zum Anwalt sind grundsätzlich auch zu tragen, natürlich nicht so ohne weiteres wenn du täglich fährst. ;-)

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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