Kostenübernahme von Büromöbel (Allgemeines)

ciralifan, Thursday, 07.09.2017, 12:20 (vor 2423 Tagen) @ onkel

Generell gibt es hier 2 Richtungen,
die erste ist das der AG Kostenträger sein kann aufgrund seiner Verpflichtung dem AN ein ergonomisches und bei Einschränkungen der Gesundheit auch dazu passendes Arbeitsmittel, hier der Stuhl, zu stellen.
Sollte es ihm aufgrund höherer Kosten nicht möglich sein dies selber zu tragen kommen die "2.ten" dran, also Kostenträger wie Rentenversicherung oder Arbeitsagentur ( je nachdem ob die MA über (dann RV ) oder unter 15 Jahre ( Dann Arge) sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.
I.d.R. wäre dann ein Stuhl der über RV oder Arge angeschafft wurde Eigentum des AN - Es gibt aber mittlerweile RV´s wie die RV Westfalen welche das nicht mehr so machen, dort verbleibt das Hilfsmitte Stuhl im Eigentum der RV .


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