Ablehnung der Teilnahme des 1.Stellvertreters (Stellvertreter/in)

WoBi, Wednesday, 14.11.2018, 15:22 (vor 1992 Tagen) @ montag

Hallo montag,
ein schwerbehinderter / gleichgestellter Bewerber kann gemäß § 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ablehnen. Dies hat der Bewerber aber ausdrücklich, aber ohne Fremdbeeinflussung, zu erklären. Der Zeitpunkt der Erklärung ist im SGB IX nicht definiert.

Wenn eine Erklärung in der Personalabteilung vorliegt, die ausdrücklich die Teilnahme eines bestimmten Stellvertreters ausschließt könnte Zweifel hinsichtlich ein möglichen Fremdbeeinflussung aufkommen. Hier müsste interne Kenntnisse der SBV bezüglich einer möglichen Verhinderung der Vertrauensperson vorhanden sein.

Nichtbehinderte Bewerber können die Teilnahme der SBV nicht ablehnen. Die Unterrichtung der SBV durch den Arbeitgeber nach § 178 Abs. 2 SGB IX hat unabhängig von einer Ablehnung durch den schwerbehinderten / gleichgestellten Bewerber zu erfolgen.

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Gruß
Wolfgang


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