Geschäftszimmer GSBV und 1. Stellvertretung VSBV (Stellvertreter/in)

Sulest, Wuppertal, Monday, 27.07.2020, 21:39 (vor 1370 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich benötige eine Information.
Bin neu zur Vertrauensperson hoch gerutscht, wegen Renteneintritt der bisherigen Vertrauensperson.
Es hat keine Übergabe stattgefunden und die Gesamtsituation ist sehr schwierig. Teamfindungsprozess läuft noch.
Ist es zulässig, dass eine SBV-Stellvertretung, im Betrieb mit über 300 sbM, gleichzeitig das Geschäftszimmer der Gesamtschwerbehindertenvertretung führt? Die volle Freistellung ist in drei Aufgabengebiete aufgeteilt (GZ-GSBV + Statistik- Ausgleichsabgabe + 1. Stellvertretung SBV)
1. Das Mandat über 9 Wochenstunden für die SBV-Arbeit führt dazu, dass ich keine Nachwahl veranlassen kann, richtig?
2. Gibt es Ausnahmen, zur Nachwahl, wenn 1. Stelli mit wenigen Stunden mitarbeitet? Z.B. wenn der Arbeitgeber die Nachwahl begrüßt.
3. Habe ich mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, wenn ich wegen dieser Konstellation, die sbM nicht optimal unterstützen kann (ist einfach zu viel für eine Person).

Mein Frage betrifft mehrere Themen, Entschuldigung!
Habe keine andere Lösung gefunden.
Danke für die Unterstützung!

--
Sulest


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