"im wesentlichen gleiche Eignung" (Einstellung)
Moin Moin,
die SBV und der Personalrat haben das Recht, eine Auswahlbegründung, erst recht mit den Qualifikationsunterschieden zu internen Bewerbungen zu erhalten. Dann könnte man sehen, ob diese Nuancen zu Recht bestehen und wieviel Bedeutung sie vor dem Hintergrund des Ausschreibungstextes haben.
Liebe Grüße
Hendrik