"im wesentlichen gleiche Eignung" (Einstellung)
Hallo DSBV,
ein öffentliche Arbeitgeber ist zur Dokumentation im Rahmen der "Bestenauslese" verpflichtet, um den in Art. 33 Abs. 2 GG grundrechtgleichen Zugang zu öffentlichen Ämter überprüfbar zu gestalten. Mängel in der Dokumentation kann Probleme verursachen.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat z.B. in seinem Urteil vom 16.09.2021 mit den Aktenzeichen 6 Sa 160/21, einiges ausgeführt, was für Dich von Interesse sein könnte.
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Gruß
Wolfgang