"im wesentlichen gleiche Eignung" (Einstellung)
Moin Moin Hansmann,
für mich ergibt sich diese aua § 178,2 SGB IX unverzügliche und umfassende Mitteilung über Angelegenheiten die eine*n schwerbehinderte*n Beschäftigte*n berühren. Sie müssen uns dazu anhören und uns das Ergebnis mitteilen.
Information = Auswahlbegründung
Anhörung = Stellungnahme der SBV
Ergebnismitteilung durch Arbeitgeber (kann entfallen, wenn beide Seiten in Schritt 1 und 2 übereinstimmen).
Liebe Grüße
Hendrik