"im wesentlichen gleiche Eignung" (Einstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 02.02.2022, 14:03 (vor 824 Tagen) @ Hansmann

Moin Moin Hansmann,

für mich ergibt sich diese aua § 178,2 SGB IX unverzügliche und umfassende Mitteilung über Angelegenheiten die eine*n schwerbehinderte*n Beschäftigte*n berühren. Sie müssen uns dazu anhören und uns das Ergebnis mitteilen.

Information = Auswahlbegründung
Anhörung = Stellungnahme der SBV
Ergebnismitteilung durch Arbeitgeber (kann entfallen, wenn beide Seiten in Schritt 1 und 2 übereinstimmen).

Liebe Grüße

Hendrik


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion