Droht Kündigung bei Nichtgenehmigung einer SBV-Fortbildung? (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Tuesday, 29.08.2023, 10:54 (vor 244 Tagen) @ SBV-Neuling

Hallo SBV-Neuling,

hier dürfte die Zuständigkeit und die Regelungen der Kirchen als eine Sonderrolle nach Art. 140 Grundgesetz (GG), Art. 137 Weimarer Verfassung (WRV) und dem Reichskonkordat von 1933 "zuschlagen".
So z.B. die Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO).

Wenn eine Rechtsberatung notwendig wäre, sollte dieser Umstand berücksichtigt werden.

Für das Seminar entsprechend dem Muster mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf erneut die Erforderlichkeit feststellen und die Kostenübernahme beim Arbeitgeber einfordern. Eine Kontaktaufnahme mit dem Schulungs- / Seminaranbieter könnte weiterhelfen.

Die Juristenweisheit: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“ (Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei) dürfte hier besonders gelten. Es kommt kanonisches Recht zu Anwendung.
Hierzu wird auf den Beschluss LAG München vom 11.04.2012 mit Aktenzeichen 11 TaBV 18/12 verwiesen.

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Gruß
Wolfgang


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