Droht Kündigung bei Nichtgenehmigung einer SBV-Fortbildung? (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Saturday, 02.09.2023, 20:55 (vor 240 Tagen) @ WoBi

Hallo,

aber das mit dem kirchlichen Arbeitsrecht hat offenbar "Risse" bekommen:

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 08.08.2023 unter Aktenzeichen 4 Sa 371/23 laut Pressemitteilung die Zuständigkeit der weltlichen Gerichtsbarkeit unter bestimmten Umständen ausgeführt.

"Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht Köln hat am
08.08.2023 auf die Berufung der Klägerin nunmehr zu ihren Gunsten entschieden und der Klage im
Wesentlichen stattgegeben. Nach Auffassung der Kammer hat die Klägerin nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Anspruch auf Übernahme in ein beamtenähnliches Verhältnis.
Dieser Grundsatz gelte auch für das Erzbistum. Zwar könnten die Kirchen auf Grund ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen. Bedienten sich die Kirchen allerdings der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so finde auf diese das staatliche Arbeitsrecht – mithin auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz – Anwendung."

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Gruß
Wolfgang


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