Droht Kündigung bei Nichtgenehmigung einer SBV-Fortbildung? (Seminare / Fortbildung)

WoBi, Monday, 28.08.2023, 16:18 (vor 245 Tagen) @ SBV-Neuling

Hallo SBV-Neuling,

wollte nur kurz nachfragen, ob ich von meinem Arbeitgeber gekündigt werden kann, wenn ich gegen seinen Willen ein von mir gewähltes SBV-Seminar trotzdem besuche. (Er lehnt dies aus Kostengründen ab und verweigert die Unterschrift meines eingereichten Antrags. Das Seminar ist mir aber sogar von der Gesamtschwerbehindertenvertretung meines Verbandes empfohlen worden.)

Ja, denn der Arbeitgeber könnte dies als unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeitserfüllung werten und hätte dadurch einen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung. Ob der Arbeitgeber letztlich damit vor dem Arbeitsgericht bei einer Kündigungsschutzklage durchkommt, ist eine andere Frage. Nur ist dort ein Ausgang im Urteilsverfahren unvorhersehbar und hängt von vielen Faktoren ab. Also einen eigenmächtigen Seminarbesuch ohne Kostenübernahmeerklärung stellt ein Risiko dar.

Der Arbeitgeber hat nicht das Seminar zu genehmigen, sondern die Kostenübernahme zu erklären und damit auch den Arbeitsausfall während der Seminarteilnahme.

Wie wurde das Seminar beschlossen und dem Arbeitgeber mitgeteilt?
Suche im Forum - z.B. https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=22141

Wie wurde die Kostenübernahme und mit welcher Begründung abgelehnt?
Suche im Forum - z.B. https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=28103

Nachdem kein Fachwissen vorhanden ist, kann die SBV beschließen sich erstmal durch einen Rechtsbeistand die Rechtslage erklären zu lassen und ggf. rechtliche Schritte (Beschussverfahren) zur Durchsetzung des Seminarbesuches einzuleiten.
Suche dazu im Forum - z.B. https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=27943

Ich hoffe es gilt hier das weltliche Arbeitsrecht.

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Gruß
Wolfgang


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