Art der Angabe der Behinderung bei Bewerbung (Einstellung)

Cebulon, Monday, 15.01.2024, 14:02 (vor 105 Tagen) @ Vertigo

Wie steht ihr denn zu der Frage nach einer Schwerbehinderung?

Hallo Vertigo,

wie schon geschrieben ist das regelhaft schlicht illegal und diskriminierend laut dem BAG, egal ob online per Bewerberportal, mündlich oder Personalfragebogen.

Mir fällt aber auch keine andere Lösung ein, sonst wäre ich das Problem schon angegangen.

Das wäre allenfalls wohl nur dann zulässig, falls dabei über Freiwilligkeit der Angabe sachgerechte Aufklärung erfolgt und z.B. auf Begleiten im Bewerbungsverfahren durch SBV hingewiesen wird. Ohne Belehrung im Portal sind derartige Fragen m. E. jedenfalls klar unzulässige AGG-Diskriminierungen – welche Kosten verursachen können durch AGG-Entschädigungen …

Gruß,
Cebulon


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