aktivitäten des ex-stellvertreters (Stellvertreter/in)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 19.12.2006, 11:39 (vor 6354 Tagen) @ traute

» meiner gewählten stellvertreterin ist es von der dienststelle untersagt,
» das amt auszuüben (mit androhung von repressalien).

Sorry, da sollte doch der §156 SGB IX gezogen werden, "Behinderung der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung". Bedroht mit persönlich zu zahlender Ordnungswidrigkeit bis 10.000,-€.
Ist dies nachweisbar> Da kann auch die amtierende SBV vorgehen, da sie ja amtsführend ist und die Androhung ja ihren Zuständigkeitsbereich bedroht/einschränkt. Dein Ruf ist ja wohl gänzlich ruiniert (beim AG):lookaround: , aber du bist ja dieser Maschinerie schon so gut wie entkommen:-P . Gibt es noch was, was dir dein AG antun kann>:cool:

Sorry für diesn meinen Ratschlag, aber da geht mir die Galle absolut über, bei solchen Arbeitgebervertretern. Und dann noch öffentlicher Dienst, der Vorbild ist nach eigener Selbstbeweihräucherung.


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