aktivitäten des ex-stellvertreters (Stellvertreter/in)

traute, Tuesday, 19.12.2006, 15:35 (vor 6353 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

@ede,
danke für deine motivation. was glaubst, du, was bei mir alles kocht;-)
lieber will ich mich nicht weiter auslassen...wir sind nach marburg-gießen die nächste uni, die verkauft wird...

gerade höre ich von meine anwältin, dass sie nun doch die freistellung meiner vertreterin durch hat. den 156 er hatte ich parat, und ein "nachspiel"
wird es auch noch geben.

gruß, traute

» » meiner gewählten stellvertreterin ist es von der dienststelle untersagt,
» » das amt auszuüben (mit androhung von repressalien).
»
» Sorry, da sollte doch der §156 SGB IX gezogen werden, "Behinderung der
» Arbeit der Schwerbehindertenvertretung". Bedroht mit persönlich zu
» zahlender Ordnungswidrigkeit bis 10.000,-€.
» Ist dies nachweisbar> Da kann auch die amtierende SBV vorgehen, da sie ja
» amtsführend ist und die Androhung ja ihren Zuständigkeitsbereich
» bedroht/einschränkt. Dein Ruf ist ja wohl gänzlich ruiniert (beim
» AG):lookaround: , aber du bist ja dieser Maschinerie schon so gut wie
» entkommen:-P . Gibt es noch was, was dir dein AG antun kann>:cool:
»
» Sorry für diesn meinen Ratschlag, aber da geht mir die Galle absolut über,
» bei solchen Arbeitgebervertretern. Und dann noch öffentlicher Dienst, der
» Vorbild ist nach eigener Selbstbeweihräucherung.


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