Ruhen der Tätigkeit als Stellvertretung (Stellvertreter/in)

hackenberger, Saturday, 31.05.2008, 09:20 (vor 5847 Tagen) @ KSBV

Hallo „KSBV“,

sofern man auch den Wunsch der 4. Stellvertretung verstehen kann, geht es rechtlich nicht. Sie muss sich leider entscheiden, entweder ihr Mandat weiter auszuüben oder es niederlegen.

Der einzige sonst rechtlich saubere und machbare Weg wäre, wenn immer dann wenn sie ihr Mandat wahrnehmen müsste sie „sauber“, also entsprechend des SGB IX und zum Thema ergangenen Rechtsentscheidungen verhindert wäre.

Alles andere wäre zwar ggf. mit dem AG vereinbar aber dann rechtlich anfechtbar, auch z.B. von den Wahlberechtigten, den Schwerbehinderten.


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