Ruhen der Tätigkeit als Stellvertretung (Stellvertreter/in)

Suse, Berlin, Wednesday, 25.11.2009, 15:41 (vor 5290 Tagen) @ hackenberger

Grüße Dich Hr. Kollege Hackenberger,

gibt es hier nicht auch die Möglichkeit, die schwerbehinderten Menschen des Unternehmens in einer Mitarbeiterversammlung zu fragen> Ich meine, diese Möglichkeit mal gelesen zu haben, dass ein Viertel der SB Menschen in einer Versammlung entscheiden können, ob eine Stellvertretung vorübergehend "ruhen" darf, um keine Benachteiligung zu erleiden. Natürlich müssen die Gründe dargelegt werden und nachvollziehbar sein.

Vielen Dank für Deine Beantwortung!

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