Pflichtverletzung? (Stellvertreter/in)

obelix, Friday, 20.06.2008, 14:32 (vor 5827 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich betrachte dieses Thema als Grundsatzfrage - also losgelöst von den Problemen
im eigenen Haus.

Das SGB IX spricht in § 94 Abs. 7 von groben Pflichtverletzungen.
Meine Frage bezieht sich lediglich auf den Begriff "Pflichtverletzung".

Ich stelle nun die theoretische Frage, ob eine Vp seine eigentliche Aufgabe (die Vertretung der Belange von schwerbehinderten Beschäftigten an sich) nicht wahrnimmt, indem er von den Rechten der SchwbV (z.B. Teilnahme an PR-Sitzungen) nicht Gebrauch macht, weil er die Stellvertretung außen vor hält.

Ich bitte dich nochmals, dies als Grundsatzfrage anzusehen !!!

Grüße Obelix


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion