Pflichtverletzung? (Stellvertreter/in)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 23.06.2008, 17:05 (vor 5810 Tagen) @ obelix

Hallo Obelix,
es hilft dir und der Forumsgemeinde wenig, wenn "nur" die Schreiber in diesem Forum der Meining sind, dass die Nichtteilnahme an Sitzungen bzw. des Stellis eine grobe Pflichtverletzung sei.
Klärung herbei führen kannst nur du selbst indem du ggf. die notwendigen Schritte unternimmst.

Dazu folgendes:
Die Schwerbehindertenvertretung kann während ihrer Amtszeit nicht abgewählt werden. Auch gibt es keine Möglichkeit, die Auflösung der Schwerbehindertenvertretung beim Arbeitsgericht zu beantragen.

Jedoch kann ein Viertel der wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen beim Widerspruchsausschuss des Integrationsamts (vgl. § 119 SGB IX) einen Antrag auf Erlöschen des Amtes der Vertrauensperson wegen grober Verletzung ihrer Pflichten stellen (Abs. 7 Satz 5).

Eine solche Pflichtverletzung muss schwer wiegend sein. Eine einmalige grobe Pflichtverletzung reicht hierfür noch nicht aus. Ein Verschulden der Vertrauensperson in Form von Vorsatz oder Fahrlässigkeit wird nicht vorausgesetzt.

Hierzu können z. B. gehören:
- wiederholte Verstöße gegen die Schweigepflicht,
- die Nichtweiterleitung von berechtigten Anliegen der schwerbehinderten Menschen oder
- die ständige Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw. Personalrats und ihrer Ausschüsse
- sowie die unbegründete gehässige Diffamierung von Betriebsrats- bzw. Personalratsmitgliedern.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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