Pflichtverletzung? (Stellvertreter/in)

Stephan23, Tuesday, 24.06.2008, 10:58 (vor 5823 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Obelix,

ich kann Deinen Ärger verstehen. Die gewählte SchbV sollte ihre Arbeit bestmöglich erledigen. Ich kenne das von anderen Firmen in denen das Mandat auf den besonderen Kündigungsschutz reduziert wird.

Das Ansehen, der Sinn und Zweck und die Wichtigkeit des Mandats kann nur durch gute Arbeit vermittelt werden. Nachlässigkeiten und Pflichtverletzungen schaden unser aller Arbeit.

Meine Idee wäre aber auch den SchbV zunächst im persönlichen Gespräch davon zu überzeugen seine Arbeit ernster zu nehmen und wenn er wirklich keine Zeit hat den oder die Stellvertreter mit einzubeziehen. Legt doch eine wöchentliche Gesprächsrunde fest. Hier können wichtige Information an die Vertreter weitergegeben werden, damit sie jederzeit in der Lage sind die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Erst wenn alle Versuche gescheitert sind würde ich Dir zustimmen und würde aktiv versuchen den SchbV von seinen Aufgaben zu entbinden. Hierzu kann man bestimmt folgende Punkte anwenden:


» Hierzu können z. B. gehören:
» - wiederholte Verstöße gegen die Schweigepflicht,
» - die Nichtweiterleitung von berechtigten Anliegen der schwerbehinderten
» Menschen oder
» - die ständige Nichtteilnahme an Sitzungen des Betriebs- bzw.
» Personalrats und ihrer Ausschüsse
» - sowie die unbegründete gehässige Diffamierung von Betriebsrats- bzw.
» Personalratsmitgliedern.


Wenn die SchbV nicht an Sitzungen teilnimmt, kann Sie weder Anliegen der Mandanten weitergeben noch auf negative Entwicklungen reagieren. Also finde ich, dass Du ggf. etwas aus Punkt 2 und 3 von Hans-Peter machen kannst.

Wie ist denn die Stimmung bei den Schb> Ich finde das ist die zentrale Frage, nicht welche Paragraphen gezogen werden können. Fühlen sich Eure Wähler ausreichend betreut oder nicht> Man sollte nicht gegen den Willen der Leute handeln oder entscheiden um die es eigentlich geht.


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